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Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ohne staatlichen Zwang

Verbesserungen in der Qualitätssicherung sind im schweizerischen Gesundheitswesen auch ohne neue Gesetze und zusätzliche staatliche Regulierung möglich. Dies beweisen The Swiss Leading Hospitals (SLH) seit Jahren. Nun stellt der Verband sein neues Qualitätssicherungskonzept vor. Das schweizerische Gesundheitswesen steht in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen, Reformen sind unumgänglich. Dabei spielt die Qualitätssicherung eine zentrale Rolle und die weitere Verbesserung der Patientensicherheit hat hohe Priorität. Ausserdem kommt der Vermeidung von Kosten aufgrund von Qualitätsmängeln und Behandlungsfehlern hohe Bedeutung zu.

Um den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen, haben Vorstand und Mitglieder von SLH eine Überarbeitung der Strategie des Verbandes vorgenommen. Auf Anfang des Jahres 2018 hat die Einführung des neuen Qualitätssicherungssystems SLH begonnen. Dabei wurden sämtliche Doppelspurigkeiten zu anderen Q-Systemen eliminiert, die Q-Kriterien umfassend aktualisiert und Abläufe optimiert. Gleichzeitig wurden die Dienstleistungsorientierung und der Netzwerkeffekt des Verbandes gegenüber den Mitgliedern erheblich verbessert.

SLH ist als einziger Qualitätssicherungs-Verband für Spitäler innerhalb und ausserhalb des Geltungsbereiches des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) tätig und hat dadurch einen hohen Stellenwert.

Im vergangenen Jahr haben in den SLH-Kliniken über 5‘000 Mitarbeitende und rund 1‘800 Belegärzte 145383 Patienten behandelt, davon 107041 ambulant und 38342 stationär. Mit ihren Aktivitäten werden die Mitglieder von SLH weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des schweizerischen Gesundheitswesens leisten, ohne dabei die Interessen der Patienten aus den Augen zu verlieren. Im Gegenteil: Patienten sollen stets direkt von Qualitätsverbesserungen profitieren. Dafür setzt sich SLH ein!

Nachdem der Ständerat auf eine Revisionsvorlage des Bundesrates zur Qualitätssicherung nicht eingetreten ist, hat der Nationalrat den Revisionsentwurf erheblich abgeändert und am 11. Juni 2018 verabschiedet. Bereits ist aus dem Ständerat Widerstand gegen Teile der Vorlage angekündigt worden. Somit wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis eine Reform durch das Parlament genehmigt und umgesetzt werden kann. Notwendig geworden ist die Reform vor allem deshalb, weil die bestehenden Bestimmungen zur Qualitätssicherung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) seit über 20 Jahren nur teilweise umgesetzt worden sind.

Statt auf neue gesetzliche Vorgaben zu warten, handeln die Mitglieder von SLH: Im Sinne der Stärkung des Qualitätswettbewerbs und der Qualitätstransparenz erbringen sie seit Jahren zusätzliche Leistungen im Bereich der Qualitätssicherung, lassen diese im Rahmen von Audits überprüfen und legen die Resultate transparent offen.

Detaillierte Informationen, Zahlen und Fakten zur aktuellen und künftigen Arbeit von SLH können dem beiliegenden Qualitätsbericht 2017 / 2018 entnommen werden.

Qualitätsbericht 2017/2018

Bei Rückfragen:
Raymond Loretan, Präsident SLH, 079 / 776 20 40
Andreas Faller, Generalsekretär SLH, 061 / 421 35 55 oder 079 / 415 33 37

info@slh.ch      www.slh.ch